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Dann müssen Sie wissen, dass der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die vorzeitige Vertragsbeendigung einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung am 12.10.2005 entschieden hat, dass dem Versicherten bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages eine Mindestsumme als Rückkaufswert zu erstatten ist. |
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WICHTIG:
Ihre Ansprüche auf nachträgliche Neuberechnung des Auszahlungsbetrages oder der beitragsfreien Versicherungssumme werden seitens der Versicherer trotz des Urteils des BGH nicht automatisch berücksichtigt.
Sie müssen Ihre Ansprüche also selbst geltend machen. |