Zunächst entsteht für die anwaltliche Prüfung Ihres Versicherungsvertrages eine Beratungsgebühr von 50,- € incl. MwSt..
Danach entscheiden Sie, ob eine weitere Vertretung erfolgen soll.
Wenn wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung außergerichtlich geltend machen, entstehen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese orientieren sich an der Höhe Ihre Anspruchs auf Nachzahlung bzw. an der Höhe der neu festgestellten beitragsfreien Versicherungssumme. Die zuvor erhobene Beratungsgebühr von 50,- € zur Prüfung Ihres Vertrages wird zu 100% angerechnet.
Nachstehender Kostentabelle können Sie die genauen Gebühren für unsere Tätigkeit entnehmen.
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32,50 € |
6,17 € |
38,67 € |
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58,50 € |
11,11 € |
69,61 € |
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84,50 € |
16,05 € |
100,55 € |
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110,50 € |
20,99 € |
131,49 € |
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136,50 € |
25,93 € |
162,43 € |
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172,90 € |
32,85 € |
205,75 € |
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209,30 € |
39,76 € |
249,06 € |
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245,70 € |
46,68 |
292,38 € |
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282,10 € |
53,60 |
335,70 € |
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318,50 € |
60,51 |
379,01 € |
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Aus der Kostentabelle ist zu ersehen, dass sich die Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Hinblick auf die entstehenden Kosten durchaus lohnt, denn wir schreiben die Versicherung erst an, nachdem Ihr Versicherungsvertrag anwaltlich geprüft wurde, so dass das Kostenrisiko auf ein Minimum reduziert wird.
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