Was Sie wissen sollten |
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Welche Verträge sind betroffen?
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Alle kapitalbildenden Lebensverischerungen und Rentenverischerungen die zwischen dem 29.07.1994 und bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden, können betroffen sein. |
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Welche Verträge sind nicht betroffen?
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Verträge, die vor dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden, sind nicht betroffen. Keine Auswirkungen bestehen auch für Verträge, die bereits an die BGH-Rechtsprechung angepasste Bedingungen enthalten. |
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Wann verjähren die Ansprüche?
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Das Gesetz regelt im Versicherungsvertragsrecht (VVG) das Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag nach 5 Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. |
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